Beamtenrecht

Hoffnung für die Feuerwehr: Es gibt Entschädigung für Bereitschaftsdienste in NRW

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat eine wegweisende Entscheidung für Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst gefällt (30.9.2024, Az. 6 A 856/23 u. a.). Diese Entscheidung wird in der gesamten Bundesrepublik Beachtung finden.

Maria Markatou

29.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Die Alarmbereitschaftszeiten der Feuerwehrleute der Stadt Mülheim an der Ruhr werden als 24-Stunden-Dienste geleistet. Den Feuerwehrleuten wird dabei kein bestimmter Aufenthaltsort vorgegeben, sie dürfen sich aber nur in einem Radius von 12 km bewegen und müssen im Alarmierungsfall „sofort“ mit dem zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeug ausrücken.

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