PRAXISWISSEN
Höchstarbeitszeiten: Diese Grenzen sollten Sie kennen
Viele Arbeitnehmer achten selbst darauf, dass sie die Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten. Andere eher nicht. Unabhängig davon ist es allerdings Aufgabe Ihres Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Sie die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einhalten. Eine Ihrer Aufgaben ist es, zu überwachen, dass Ihr Arbeitgeber dafür sorgt, dass alle die entsprechenden Gesetze einhalten (§ 80 BetrVG).
Friederike Becker-Lerchner
01.06.2026
·
2 Min Lesezeit
Höchstens 48 Stunden pro Woche und 10 Stunden pro Tag
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen dürfen durchschnittlich bis zu 8 Stunden pro Werktag arbeiten (§ 3 ArbZG). Die offiziellen Werktage sind dabei Montag bis Samstag. Das heißt, dass ein Arbeitnehmer 6× 8 = 48 Stunden pro Woche arbeiten darf.
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