Aktuelle Rechtsprechung

Hier war keine Altersdiskriminierung gegeben

Der Text von Stellenanzeigen zieht immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich. Grund dafür sind häufig Diskriminierungen bzw. die Annahme, benachteiligt worden zu sein. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt klargestellt, dass eine Stellenanzeige immer im Gesamtzusammenhang zu würdigen ist (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2023, Az. 2 Sa 61/23).

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Tankstellenpächter schaltet Stellenanzeige

Der Arbeitgeber, ein Tankstellenpächter, suchte einen weiteren Mitarbeiter für sein Verkaufsteam. Er schaltete dazu online eine Stellenanzeige mit folgendem Inhalt: „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung.“ Im Anschluss formulierte er die konkreten Anforderungen an die Bewerber und ging näher auf das Gehalt und die Arbeitsbedingungen ein.

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