Arbeitnehmer veröffentlicht Kommentar in privater Facebook-Gruppe
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Straßenbahnfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), war Administrator einer privaten Facebook-Gruppe. Diese richtete sich nach ihrer Bezeichnung an das Fahrpersonal der Arbeitgeberin. Die BVG steht bundesweit an der Spitze der großen Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Dementsprechend groß ist die Facebook-Gruppe. Sie umfasst ca. 1.000 Mitglieder.
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