Aktuelle Rechtssprechung für den Betriebsrat

Hier war die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt

Wer als Administrator einer privaten Facebook-Gruppe Inhalte postet, mit denen er andere Mitglieder bedroht, hier Gewerkschaftsmitglieder, riskiert eine Kündigung. Das musste kürzlich ein Straßenbahnfahrer vor dem Berliner Arbeitsgericht erfahren (7.10.2024, Az. 59 Ca 11420/24). Die Facebook-Gruppe richtete sich hier an eine spezifische Berufsgruppe einer großen Arbeitgeberin.

Friederike Becker-Lerchner

06.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer veröffentlicht Kommentar in privater Facebook-Gruppe

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Straßenbahnfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), war Administrator einer privaten Facebook-Gruppe. Diese richtete sich nach ihrer Bezeichnung an das Fahrpersonal der Arbeitgeberin. Die BVG steht bundesweit an der Spitze der großen Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Dementsprechend groß ist die Facebook-Gruppe. Sie umfasst ca. 1.000 Mitglieder.

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