AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Hier war die Kündigung nicht gerechtfertigt
Es kommt immer mal wieder vor, dass sich in der Frischetheke eines Supermarktes auch verdorbenes Obst oder Gemüse befindet. Das ist kein schöner Anblick für die Kunden. Deshalb sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den meisten Supermärkten bemüht, die faulen Stücke schnell zu beseitigen. Wird dabei etwas übersehen oder kommen die Kolleginnen und Kollegen einfach nicht hinterher, stellt sich schnell die Frage, wer dafür verantwortlich ist. Eine Kündigung des stellvertretenden Filialleiters wegen verdorbenem Obst in der Frischetheke ist jedenfalls nicht zwingend gerechtfertigt. Das lässt sich einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg entnehmen (26.6.2024, Az. 3 Ca 386/24).
Friederike Becker-Lerchner
01.04.2025
·
1 Min Lesezeit
Arbeitgeber kündigt Beschäftigungsverhältnis von stellvertretendem Filialleiter
Der Arbeitnehmer war zum Zeitpunkt seiner Kündigung seit 7 Jahren bei seinem Arbeitgeber als stellvertretender Filialleiter eines Discounters beschäftigt. In seine Zuständigkeit fiel u. a. auch die Frischetheke. Bei einer Kontrolle entdeckte die Regionalleitung in der Frischetheke verdorbene Ware. Dafür mahnte die Regionalleitung den Arbeitnehmer ab. Als sich der Vorfall wiederholte und bei einer weiteren Kontrolle wieder verschimmeltes Obst und Gemüse in der Frischetheke gefunden wurde, kündigte der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter fristlos.
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