Aktuelle Rechtsprechung

Hier war die Kündigung nicht gerechtfertigt

In der Frischetheke eines Supermarktes befindet sich hin und wieder auch verdorbenes Obst oder Gemüse. Meist sind die Arbeitnehmer bemüht, die faulen Stücke schnell zu beseitigen. Wird dabei etwas übersehen, stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist. Eine Kündigung des stellvertretenden Filialleiters wegen verdorbenem Obst in der Frischetheke ist jedenfalls nicht immer gerechtfertigt (Arbeitsgericht Siegburg, 26.6.2024, Az. 3 Ca 386/24).

Friederike Becker-Lerchner

15.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Arbeitgeber kündigt das Beschäftigungsverhältnis mit stellvertretendem Filialleiter

Der Fall: Der Arbeitnehmer war zum Zeitpunkt seiner Kündigung seit 7 Jahren bei seinem Arbeitgeber als stellvertretender Filialleiter eines Discounters beschäftigt. In seine Zuständigkeit fiel u. a. auch die Frischetheke. Bei einer Kontrolle entdeckte die Regionalleitung in der Frischetheke verdorbene Ware. Dafür mahnte sie den Arbeitnehmer ab. Als sich der Vorfall wiederholte, kündigte der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter fristlos.

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