Aktuelle Rechtsprechung

Hier war die Kündigung eines Betrügers gerechtfertigt

Low Performer, also Beschäftigte, die unterdurchschnittlich schlecht arbeiten, sind Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Sie sind deshalb häufig von einer Kündigung bedroht. Allerdings lässt sich die auch oft nicht durchsetzen. Das Arbeitsgericht (ArbG) Bremen-Bremerhaven hat jetzt allerdings 2 Kündigungen von Telefonisten für wirksam erklärt (ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.12.2023, Az. 2 Ca 2206/23; 2 Ca 2207/23).

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2024 · 3 Min Lesezeit

Telefonisten nehmen zu wenige Telefonate an

Die Beschäftigten waren als Service-Mitarbeiter beim Bürgertelefon bei einem Betrieb der Freien Hansestadt Bremen angestellt. Der Arbeitgeber, die Freie Hansestadt Bremen, warf ihnen vor, in der Zeit von März 2023 bis Mai 2023, Telefonanrufe nur in besonders geringem Maß entgegengenommen zu haben, obwohl die Annahme der Anrufe auf das Bürgertelefon ihre Aufgabe war. Zu dem Schluss war der Arbeitgeber gekommen, nachdem er die Verbindungsdaten der Diensttelefone nachträglich ausgewertet hatte. Der Arbeitgeber kündigte den beiden Beschäftigten daraufhin fristlos wegen Arbeitszeitbetrugs.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen