AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Hier war das Direktionsrecht nicht anwendbar
Bei einer medizinischen Indikation haben Frauen, die ein Kind nicht austragen wollen, die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Bei einer medizinischen Indikation ist ein Schwangerschaftsabbruch zudem auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich. Ärzte können frei entscheiden, ob sie einen Abbruch durchführen. Allerdings nur für sich selbst: Für privat in Nebentätigkeit beschäftigte Ärzte können Arbeitgeber das nicht mitentscheiden (Landesarbeitsgericht Hamm, 5.2.2026, Az. 8 SLa 685/25).
Friederike Becker-Lerchner
03.07.2026
·
1 Min Lesezeit
Abtreibungsverbot nach Fusion
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Arzt, war seit vielen Jahren an einem evangelischen Krankenhaus angestellt. Er hatte mit seinem Team u. a. medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Diese betrafen Fälle schwerwiegender Beeinträchtigungen der Schwangeren und des Kindes, auch bei Lebensgefahr für die Frau.
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