AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Hier verhindert es den Jobwechsel zur Konkurrenz
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vereinbaren gern Wettbewerbsverbote mit Beschäftigten, um sicherzustellen, dass diese ihre Geschäftsgeheimnisse nicht an die Konkurrenz weitergeben oder für diese nutzen. Ist ein entsprechendes Wettbewerbsverbot wirksam, ist es den Unterzeichnern untersagt, eine Tätigkeit bei der direkten Konkurrenz aufzunehmen. Das lässt sich der folgenden Entscheidung des Arbeitsgerichts Heilbronn entnehmen (12.2.2026, Az. 8 Ga 1/26).
Friederike Becker-Lerchner
18.05.2026
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer will gegen Wettbewerbsverbot vorgehen
Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit März 2022 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Arbeitgeber koordinierte u. a. den Einkauf von Gartengeräten. Der Beschäftigte startete als Junior Purchasing Manager. Später wurde er Senior Purchasing Manager. In diesen Funktionen war er zunächst für Systemzubehör und später für motorgetriebene Gartenmaschinen zuständig. Und zwar in Bezug auf die Eigenmarke seines Arbeitgebers.
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