AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Hier verhindert es den Jobwechsel zur Konkurrenz

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vereinbaren gern Wettbewerbsverbote mit Beschäftigten, um sicherzustellen, dass diese ihre Geschäftsgeheimnisse nicht an die Konkurrenz weitergeben oder für diese nutzen. Ist ein entsprechendes Wettbewerbsverbot wirksam, ist es den Unterzeichnern untersagt, eine Tätigkeit bei der direkten Konkurrenz aufzunehmen. Das lässt sich der folgenden Entscheidung des Arbeitsgerichts Heilbronn entnehmen (12.2.2026, Az. 8 Ga 1/26).

Friederike Becker-Lerchner

18.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer will gegen Wettbewerbsverbot vorgehen

Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit März 2022 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Arbeitgeber koordinierte u. a. den Einkauf von Gartengeräten. Der Beschäftigte startete als Junior Purchasing Manager. Später wurde er Senior Purchasing Manager. In diesen Funktionen war er zunächst für Systemzubehör und später für motorgetriebene Gartenmaschinen zuständig. Und zwar in Bezug auf die Eigenmarke seines Arbeitgebers.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!