Arbeitgeber suspendiert Arbeitnehmer
Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Fußball-Bundesliga-Verein, hatte einem Arbeitnehmer, einem Fußballspieler, nach dessen Social-Media-Posts zum Überfall der Terrororganisation Hamas und des Palästinensischen Islamischen Jihad auf den Staat Israel außerordentlich, fristlos gekündigt. Einen Post schloss der Arbeitnehmer am 15.10.2023 mit den englischen Worten „From the river to the Sea, Palestine will be free“ ab. Diese Äußerung verstehen viele als Aufruf zur Vernichtung des Staates Israel und seiner Bewohner. Andere deuten die Worte als Ausdruck der Hoffnung auf ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Juden, Muslimen und Arabern zwischen Jordan und Mittelmeer. Diesen Post löschte der Arbeitnehmer allerdings nach wenigen Minuten wieder. Und zwar, nachdem sein Arbeitgeber ihn deshalb kontaktiert hatte.