Arbeitgeber will bestimmte Reparaturen intern durchführen
Der Fall: Der Arbeitgeber, ein deutschlandweit tätiges Einzelhandelsunternehmen mit 68 Filialen, entschied, dass er einfache und Kleinstreparaturen an den von ihm verkauften Produkten nicht mehr von einem externen Dienstleister durchführen lassen wollte. Diese Tätigkeiten sollten nunmehr die eigenen Beschäftigten übernehmen. Damit das ordentlich klappt, wollte der Arbeitgeber die Kolleginnen und Kollegen, die sich freiwillig für eine Tätigkeit im Reparaturdienst meldeten, schulen.