PRAXISWISSEN

Hier reden Sie bei Sonder- und Einmalzahlungen mit

Ihr Mitbestimmungsrecht bei Sonder- und Einmalzahlungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der betrieblichen Lohngestaltung umfasst grundsätzlich auch Einmal- und Sonderzahlungen. Prüfen Sie anhand der Übersicht (am Ende des Beitrags als Download), ob Sie mitreden können oder nicht.

Friederike Becker-Lerchner

19.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Bestimmen Sie mit oder nicht?

Wie Ihr Arbeitgeber einer betrieblichen Übung vorbeugen kann

Viele Arbeitgeber wollen verhindern, dass sie mit einer Gratifikation eine betriebliche Übung auslösen. Sie wollen diese von vornherein ausschließen. Diese Arbeitgeber heben deshalb in der entsprechenden vertraglichen Regelung hervor, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt und dass keine Verpflichtung für die Zukunft begründet werden soll. Hierfür verwenden sie einen Freiwilligkeitsvorbehalt.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!