AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Hier konnte die Arbeitgeberin keine Rückzahlung verlangen

Investieren Arbeitgeber in eine teure Weiterbildung, sichern sie sich gerne mit einer Rückzahlungsklausel ab, damit sie nach Ende der Weiterbildung auch von dem hinzugewonnenen Wissen profitieren. Mit solchen Rückzahlungsklauseln verpflichten sich die jeweiligen Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die Fortbildungskosten zurückzuzahlen, wenn sie das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende der Weiterbildung beenden. Allerdings kippen die Gerichte solche Rückzahlungsklauseln immer wieder. So auch im folgenden Fall, den das Landesarbeitsgericht Hamm kürzlich entschieden hat (LAG Hamm, 13.6.2025, Az. 1 SLa 21/25).

Friederike Becker-Lerchner

26.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer besucht Weiterbildung

Der Arbeitnehmer war bei seiner Arbeitgeberin, einer Krankenhausbetreiberin, als „Mitarbeiter im Ärztlichen Dienst (Physician Assistant) ab Oktober 2020 tätig.

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