AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Hier konnte die Arbeitgeberin keine Rückzahlung verlangen
Investieren Arbeitgeber in eine teure Weiterbildung, sichern sie sich gern mit einer Rückzahlungsklausel ab, damit sie nach Ende der Weiterbildung auch von dem hinzugewonnenen Wissen profitieren. Mit solchen Rückzahlungsklauseln verpflichten sich die jeweiligen Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die Fortbildungskosten zurückzuzahlen, wenn sie das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende der Weiterbildung beenden. Allerdings kippen die Gerichte solche Rückzahlungsklauseln immer wieder. So auch im folgenden Fall, den das Landesarbeitsgericht Hamm kürzlich entschieden hat (13.6.2025, Az. 1 SLa 21/25).
Friederike Becker-Lerchner
06.10.2025
·
2 Min Lesezeit
36 Monate Rückzahlungspflicht bei Eigenkündigung
Der Fall: Der Arbeitnehmer war bei seiner Arbeitgeberin, einer Krankenhausbetreiberin, als „Mitarbeiter im Ärztlichen Dienst (Physician Assistant)“ ab Oktober 2020 tätig.
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