AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Hier konnte der Gesamtbetriebsrat die Einigungsstelle nicht einschalten

Ein Kompetenzstreit zwischen dem Gesamt- und dem Konzernbetriebsrat um die Einführung eines Fragebogens nach Konzernvorgaben endete vor Gericht mit einer klaren Aussage: Der Gesamtbetriebsrat konnte keine Einigungsstelle verlangen, weil er unzuständig war (Landesarbeitsgericht Köln, 28.1.2025, Az. 9 TaBV 89/24).

Friederike Becker-Lerchner

04.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber will Fragebogen einführen

Der Fall: Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen eines weltweit agierenden Konzerns, wollte in ihrem Betrieb einen Fragebogen zur „Erklärung von Interessenkonflikten“ einführen. Denn der Konzern verfolgte eine „Conflict of interest global policy“. Allen Unternehmen des Teilkonzerns und damit auch der Arbeitgeberin wurde in der Umsetzung der konzernweiten Richtlinien von der Leitung des Teilkonzerns vorgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer und Bewerber zur Ermittlung etwaiger Interessenkonflikte unter Beachtung welcher Verfahrensschritte wie zu befragen seien. Bestandteil der Anweisung war ein in englischer Sprache verfasster Fragebogen sowie Vorgaben zu dessen Verwendung. Entsprechend den Anforderungen füllte die Arbeitgeberin nach Übersetzung des Fragebogens sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form ein „Vereinfachtes Formular zur Erklärung von Interessenkonflikten“ aus. Und zwar ohne dabei den Gesamtbetriebsrat zu beteiligen.

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