Arbeitgeber will Fragebogen einführen
Der Fall: Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen eines weltweit agierenden Konzerns, wollte in ihrem Betrieb einen Fragebogen zur „Erklärung von Interessenkonflikten“ einführen. Denn der Konzern verfolgte eine „Conflict of interest global policy“. Allen Unternehmen des Teilkonzerns und damit auch der Arbeitgeberin wurde in der Umsetzung der konzernweiten Richtlinien von der Leitung des Teilkonzerns vorgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer und Bewerber zur Ermittlung etwaiger Interessenkonflikte unter Beachtung welcher Verfahrensschritte wie zu befragen seien. Bestandteil der Anweisung war ein in englischer Sprache verfasster Fragebogen sowie Vorgaben zu dessen Verwendung. Entsprechend den Anforderungen füllte die Arbeitgeberin nach Übersetzung des Fragebogens sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form ein „Vereinfachtes Formular zur Erklärung von Interessenkonflikten“ aus. Und zwar ohne dabei den Gesamtbetriebsrat zu beteiligen.