Rückzahlung bei Kündigung ohne wichtigen Grund
Der Fall: Der Arbeitgeber hatte einer Arbeitnehmerin ein ausbildungsintegriertes duales Studium finanziert. In diesem Zusammenhang hatte er sie in einer entsprechenden Vereinbarung verpflichtet, nach der Weiterbildungsmaßnahme 5 Jahre im Unternehmen zu bleiben. Für den Fall, dass sie vorzeitig ohne wichtigen Grund kündigen sollte, sollte sie die Fortbildungskosten zurückzahlen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
