AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Hier konnte der Arbeitgeber keine Rückzahlung verlangen

Investieren Arbeitgeber in eine teure Weiterbildung, sichern sie sich gern mit einer Rückzahlungsklausel ab, damit sie nach Ende der Weiterbildung auch von dem hinzugewonnenen Wissen profitieren. Mit solchen Rückzahlungsklauseln verpflichten sich die jeweiligen Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die Fortbildungskosten zurückzuzahlen, wenn sie das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende der Weiterbildung beenden. Allerdings kippen die Gerichte solche Rückzahlungsklauseln immer wieder. So auch im folgenden Fall, den das Bundesarbeitsgericht entschieden hat (9.7.2024, Az. 9 AZR 227/23).

Friederike Becker-Lerchner

14.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Rückzahlung bei Kündigung ohne wichtigen Grund

Der Fall: Der Arbeitgeber hatte einer Arbeitnehmerin ein ausbildungsintegriertes duales Studium finanziert. In diesem Zusammenhang hatte er sie in einer entsprechenden Vereinbarung verpflichtet, nach der Weiterbildungsmaßnahme 5 Jahre im Unternehmen zu bleiben. Für den Fall, dass sie vorzeitig ohne wichtigen Grund kündigen sollte, sollte sie die Fortbildungskosten zurückzahlen.

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