AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Hier kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach verhaltensbedingter Kündigung

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer und wehrt dieser sich mit einer Kündigungsschutzklage, kann es für den Betroffenen sinnvoll sein, die Weiterbeschäftigung zu verlangen. Denn haben Sie der Kündigung im Anhörungsverfahren ordnungsgemäß widersprochen und verlangt ein betroffener Kollege die Weiterbeschäftigung, dann muss der Arbeitgeber die Person bis zum Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Hier entschied das Gericht, dass es an einem ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats fehlt, wenn der Arbeitgeber überzeugend darlegt, dass der verhaltensbedingte Kündigungsgrund durch Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen nicht entfallen kann (Arbeitsgericht Gera, 27.11.2024, Az. 4 Ga 11/24).

Friederike Becker-Lerchner

17.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer verhaltensbedingt

Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit dem Jahr 2007 bei seiner Arbeitgeberin im Außendienst beschäftigt. Er verdiente zuletzt 7.278 € brutto im Monat. Der Beschäftigte lebte in einer festen Beziehung und war 2 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.

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