Soziale Angelegenheiten: Hier entscheidet Ihr Chef ausnahmsweise allein
In sozialen Angelegenheiten haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte. Nach § 87 BetrVG steht Ihnen unter anderem ein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Ordnung, der Arbeitszeit, beim Lohn sowie bei den Urlaubsgrundsätzen zu. Aber auch hier gibt es Bereiche, in denen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin allein entscheiden darf. Diese sollten Sie kennen, damit Sie immer wissen, wo sich eine Auseinandersetzung lohnt und wann Sie sich besser diplomatisch verhalten.