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Hier kann Ihr Arbeitgeber ohne Sie aktiv werden

Kaum ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin begrüßt Ihre Mitbestimmungsrechte. Deshalb freuen sie sich besonders, wenn sie Angelegenheiten entscheiden können, ohne Sie als Betriebsrat beteiligen zu müssen. Zwar haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte in vielen Bereichen. Es gibt allerdings auch Handlungsfelder, in denen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin allein entscheiden kann. Die sollten Sie unbedingt kennen. Denn nur so können Sie unnötige Streitigkeiten vermeiden. Wann Sie sich besser nicht um Ihre Beteiligung streiten sollten, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

18.05.2026 · 5 Min Lesezeit

Soziale Angelegenheiten: Hier entscheidet Ihr Chef ausnahmsweise allein

In sozialen Angelegenheiten haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte. Nach § 87 BetrVG steht Ihnen unter anderem ein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Ordnung, der Arbeitszeit, beim Lohn sowie bei den Urlaubsgrundsätzen zu. Aber auch hier gibt es Bereiche, in denen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin allein entscheiden darf. Diese sollten Sie kennen, damit Sie immer wissen, wo sich eine Auseinandersetzung lohnt und wann Sie sich besser diplomatisch verhalten.

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