Ungleiche Behandlung bei Standortschließung
Der Fall: Im konkreten Fall ging es um die Klage einer Beschäftigten. Sie war als Krankenschwester in einem kirchlichen Krankenhaus tätig. Ihre Arbeitgeberin betrieb mehrere Krankenhäuser. Die Arbeitnehmerin sollte von Saarbrücken nach Neunkirchen versetzt werden, da das Krankenhaus in Saarbrücken geschlossen werden sollte. In dem Krankenhaus war sie zu dem Zeitpunkt seit mehr als 30 Jahren beschäftigt.
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