Aktuelle Rechtssprechung für den Betriebsrat
Hier hatte der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz
Nicht immer glauben Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, dass diese tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt sind. Schnell hegen einige Arbeitgeber den Verdacht, dass ein Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht. Das ist nicht erst seit den Tesla-Hausbesuchen der Fall. Hat ein Arbeitgeber den Verdacht, dass ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, lassen die jeweiligen Arbeitgeber ihre Beschäftigten manchmal durch einen Detektiv observieren. Tut das ein Arbeitgeber allerdings unrechtmäßig, kann das teuer für ihn werden. Aber lesen Sie selbst, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem solchen Fall kürzlich entschieden hat (25.7.2024, Az. 8 AZR 225/23).
Friederike Becker-Lerchner
06.12.2024
·
2 Min Lesezeit
Arbeitgeber lässt arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter überwachen
Der Fall: Der Arbeitnehmer war bereits seit dem Jahr 2009 in verschiedenen Positionen im Vertrieb bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Kerngeschäft des Arbeitgebers waren Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich des Digitaldrucks und des digitalen Dokument-Managements.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber