AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Hier hat der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt, ist verpflichtet bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten. Meldet sich ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig krank und erscheint nicht zur Arbeit, riskiert er, dass sein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einstellt. Denn viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeit in einem solchen Fall nur vorgetäuscht ist und sie nicht zahlen müssen. Das ist allerdings nicht immer richtig. Denn liegt tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vor, hat der Arbeitgeber auch während der Zeit der Kündigungsfrist Entgeltfortzahlung zu leisten. So war es im folgenden Fall (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 138/25).
Friederike Becker-Lerchner
01.06.2026
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis
Der Arbeitnehmer war bei Serviceunternehmen eines Verkehrsbetriebs als Elektroniker beschäftigt. Er kündigte sein Arbeitsverhältnis am 15.3.2024 schriftlich zum 30.4.2024. Die Personalabteilung seines Arbeitgebers wies ihn kurz darauf darauf hin, dass er eine tarifliche Kündigungsfrist von 2 Monaten habe. Diese habe er einzuhalten. Deshalb könne er erst zum 31.5.2024 aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden.
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