AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Hier hat der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt, ist verpflichtet, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten. Meldet sich ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig krank und erscheint nicht zur Arbeit, riskiert er, dass sein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einstellt. Denn viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeit in einem solchen Fall nur vorgetäuscht ist und sie nicht zahlen müssen. Das ist allerdings nicht immer richtig. Denn ist der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber auch während der Zeit der Kündigungsfrist Entgeltfortzahlung zu leisten. So war es im folgenden Fall (Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 138/25).
Friederike Becker-Lerchner
12.12.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis
Der Fall: Der Arbeitnehmer war bei einem Serviceunternehmen eines Verkehrsbetriebs als Elektroniker beschäftigt. Er kündigte sein Arbeitsverhältnis am 15.3.2024 schriftlich zum 30.4.2024.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!