Aktuelle Entscheidungen

Hier hat das Gericht die Zustimmung zur Kündigung ersetzt

Das Arbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, die Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zu ersetzen (ArbG Köln, 8.8.2024, Az. 6 BV 25/24). Mit dem Beschluss hat das Gericht die vom Arbeitgeber beabsichtigte fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden für gerechtfertigt erachtet und die fristlose Kündigung ersetzt.

Friederike Becker-Lerchner

15.09.2024 · 3 Min Lesezeit

Juristin agiert als Betriebsratsvorsitzende

Der Fall: Der Arbeitgeber ist ein eingetragener Verein mit insgesamt 540 Mitgliedern. Beim Arbeitgeber hat sich ein Betriebsrat gebildet, der aus 11 Personen besteht. Die Vorsitzende des Betriebsrats ist bereits seit dem Jahr 2002 bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Und zwar als Juristin. Zuletzt arbeitete sie in der Rechtsberatung. Seit dem Jahr 2015 ist sie die Vorsitzende des Betriebsrats; seit 2022 ist sie vollständig von ihrer regulären Tätigkeit freigestellt.

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