Juristin agiert als Betriebsratsvorsitzende
Der Fall: Der Arbeitgeber ist ein eingetragener Verein mit insgesamt 540 Mitgliedern. Beim Arbeitgeber hat sich ein Betriebsrat gebildet, der aus 11 Personen besteht. Die Vorsitzende des Betriebsrats ist bereits seit dem Jahr 2002 bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Und zwar als Juristin. Zuletzt arbeitete sie in der Rechtsberatung. Seit dem Jahr 2015 ist sie die Vorsitzende des Betriebsrats; seit 2022 ist sie vollständig von ihrer regulären Tätigkeit freigestellt.
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