Arbeitgeber verwendet Personalfragebogen
Der Fall: Der Arbeitgeber hatte eine Stelle intern ausgeschrieben. Darauf hatten sich 4 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beworben. In den Auswahlgesprächen nutzte der Arbeitgeber einen Interviewbogen. Hinsichtlich des Inhalts des Bogens hatte der Arbeitgeber den Betriebsrat allerdings nicht beteiligt. Dieses Verhalten nahm der Betriebsrat zum Anlass, dem Arbeitgeber die Zustimmung zur Versetzung des ausgewählten Bewerbers zu verweigern. Das wollte der Arbeitgeber nicht hinnehmen. Er zog mit dem Ziel, die Zustimmung ersetzen zu lassen, vor Gericht. Mit seiner Klage auf Zustimmungsersetzung war er erfolgreich.
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