Mitbestimmung bei KI

Hier haben Sie als Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht

Bei der Einführung einer neuen Software haben Sie als Betriebsrat in vielen Fällen ein Mitbestimmungsrecht. Das gilt immer noch und häufig auch in Bezug auf die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI). Beim Einsatz eines KI-Systems wie ChatGPT über private Accounts Ihrer Kolleginnen und Kollegen dürfen Sie allerdings nicht mitbestimmen, sofern Ihr Arbeitgeber keinen Zugriff auf die Daten der Kollegen erhält. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg kürzlich entschieden (16.1.2024, Az. 24 BVGa 1/24)

Friederike Becker-Lerchner

04.10.2024 · 3 Min Lesezeit

Hier haben Sie als Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht

Der Arbeitgeber, ein Hersteller von Medizintechnik, hatte seinen Beschäftigten die Nutzung des KI-Systems ChatGPT erlaubt, ohne den Betriebsrat vorher einzubinden.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Betriebsrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen