Parteien streiten über Verjährungsfrist
Der Fall: Hier stritten der Insolvenzverwalter und der PSV, der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, über die Verjährung von Forderungen. Das Insolvenzverfahren wurde Anfang 2010 über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet und der Insolvenzverwalter eingesetzt. Der PSV meldete daraufhin zunächst Forderungen i. H. v. 158.000 € zur Insolvenztabelle an. Diese stellte der Insolvenzverwalter fest.
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