ARBEITSRECHT

Hier geht es um Ihr Geld: Prüfen Sie Ihre nächste Gehaltsabrechnung

Natürlich vertraut man darauf, entsprechend seiner Arbeit entlohnt zu werden. Doch Irren ist menschlich, Rechenfehler sind schnell passiert! Auch Ihr*e Dienstherr*in kann Ihnen monatlich zu wenig Geld überweisen. Achten Sie oder andere Beschäftigte im Vertrauen auf die Dienstgebenden nicht darauf, kann Sie das eine Stange Geld kosten – wie der folgende Fall zeigt. Er spielt zwar im Beamtenrecht, ist auf Sie aber übertragbar (Verwaltungsgericht Bremen, 6.12.2024, Az. 6 K 1987/22).

Maria Markatou

10.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Studienrätin sieht nicht genau hin

Der Fall: Eine Studienrätin war in Vollzeit mit 26 Stunden (25 Unterrichtsstunden plus eine Wegestunde) angestellt. Aufgrund eines Fehlers bekam sie nur 25 Stunden gezahlt. Dies fiel dem Dienstherrn nach 6 Jahren auf. Die Studienrätin erhielt eine Nachzahlung für die letzten 3 Jahre. Für die Jahre davor hielt der Dienstherr die Nachzahlungsansprüche für verjährt. Die Studienrätin klagte.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
  • praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
  • praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe