Aktuelle Rechtsprechung

Hier durfte der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen

Immer wieder gibt es Arbeitnehmer, die sich wünschen, ihre Arbeitszeit zu verringern. Allerdings gibt es auch immer wieder Arbeitgeber, die solchen Kolleginnen und Kollegen Schwierigkeiten bereiten. Dabei ist gesetzlich klar geregelt, wann ein Anspruch besteht und wann Ihr Arbeitgeber ein Teilzeit-Gesuch Ihrer Kollegen ablehnen kann. Das Teilzeitverlangen des Beschäftigten im folgenden Fall konnte der Arbeitgeber jedoch aus betrieblichen Gründen ablehnen. So hat es das Arbeitsgericht Köln entschieden (31.7.2024, Az. 9 Ca 6540/23).

Friederike Becker-Lerchner

08.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Chemikant möchte die Arbeitszeit reduzieren

Der Fall: Der Arbeitnehmer war als Chemikant im Schichtdienst bei seinem Arbeitgeber, einem chemischen Unternehmen, beschäftigt. Zuletzt war er als Schichtleiter in Vollzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden tätig. Er favorisierte allerdings, seine Arbeit in einem Tanklager ab dem Jahr 2023 zeitlich begrenzt bis 2028 auf 35 Wochenstunden zu reduzieren. Dazu stellte er einen entsprechenden Antrag auf Verringerung seiner Arbeitszeit.

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