AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Hier durfte dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind leider keine Seltenheit. Es handelt sich vielmehr um ein ernst zu nehmendes Problem. Für die Betroffenen hat es meist gravierende Auswirkungen. Und es kann zudem auch gravierende Auswirkungen für die Unternehmenskultur haben. Um die Beschäftigten besser zu schützen, ist in § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Schutz vor sexuellen Belästigungen festgeschrieben worden. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine sichere Umgebung zu schaffen. Wie ernst sie das nehmen sollten, sehen Sie auch an der folgenden Entscheidung. Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners der Jüdischen Gemeinde Berlin wegen sexueller Belästigung bestätigt (27.3.2025, Az. 58 Ca 6242/23).
Friederike Becker-Lerchner
30.05.2025
·
2 Min Lesezeit
Rabbiner wird sexuelle Gewalt vorgeworfen
Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit dem Jahr 2001 als Rabbiner bei der jüdischen Gemeinde in Berlin beschäftigt. Am 21.5.2023 erreichten die Arbeitgeberin Beschwerden über den Rabbiner. Diesem wurde sexuelle Gewalt und Manipulation gegenüber einer Frau aus der Gemeinde vorgeworfen. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin am 1.6.2025 fristlos.
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