ARBEITSRECHT

Hier dürfen Sie Ihre Zustimmung verweigern

Im Bund ist Ihr Mitbestimmungsrecht in § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG geregelt, Ihre Zustimmungsverweigerungsgründe zu einer Einstellung finden Sie in § 78 Abs. 5 BPersVG. Arbeiten Sie nicht beim Bund, beachten Sie Ihre landesgesetzlichen Regelungen – diese sind bei der Einstellung ähnlich ausgestaltet.

Maria Markatou

08.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Diese Zustimmungsverweigerungsgründe gibt es

Sie können Ihre Zustimmung als Personalrat aus den folgenden Gründen verweigern: wenn …

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