AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Hier dürfen Führungskräfte mehrfach wählen

Führungskräfte, die in mehreren Betrieben desselben Unternehmens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen und in all diesen Betrieben eingegliedert sind, dürfen in all diesen Betrieben an einer Betriebsratswahl teilnehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor (22.5.2025, Az. 7 ABR 28/24).

Friederike Becker-Lerchner

13.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeberin ficht Betriebsratswahl an

Der Fall: Die Arbeitgeberin, ein IT-Dienstleistungsunternehmen, das u. a. auch IT-Produkte vertreibt, ist an mehreren Standorten tätig. Aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung sind bei ihr 5 Organisationseinheiten gebildet, in denen jeweils Betriebsräte gewählt werden.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!