Arbeitgeberin ficht Betriebsratswahl an
Der Fall: Die Arbeitgeberin, ein IT-Dienstleistungsunternehmen, das u. a. auch IT-Produkte vertreibt, ist an mehreren Standorten tätig. Aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung sind bei ihr 5 Organisationseinheiten gebildet, in denen jeweils Betriebsräte gewählt werden.