Heimfahrt zwischendurch kann unfallversichert sein

Wegeunfälle passieren schnell. Unfallversichert ist grundsätzlich nur der direkte Weg von und zur Arbeit. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme (Bundessozialgericht (BSG), 26.9.2024, Az. B 2 U 15/22 R)!

Maria Markatou

19.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Heimfahrt nach Wochenendausflug

Der Fall: Eine Mitarbeiterin fuhr vom Wochenendausflug direkt zur Arbeit. Da sie Dienstschlüssel und Unterlagen zu Hause vergessen hatte, fuhr sie noch mal heim. Auf dieser Fahrt kam es zum Unfall. Die Unfallversicherung sprang nicht ein, also kam es zur Klage.

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