Arbeitgeber und Filialbetriebsrat streiten um Mitbestimmung
Der Fall: Der Arbeitgeber, der Bekleidungseinzelhändler Primark, plante die Einführung eines Headset-Systems in einer Filiale mit mehr als 200 Beschäftigten. Die Führungskräfte sowie jeweils ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin in den Bereichen Kasse, Umkleidekabine sowie Aufräum- und Return-Team sollten verpflichtet werden, Kopfhörer und Mikrofon zu tragen und nutzen. Die betroffenen Beschäftigten sollten bei Arbeitsbeginn in zufälliger Reihenfolge eines dieser Headsets aufsetzen. Dabei sollte die Nummer des Headsets zwar erfasst und protokolliert werden, allerdings ohne den Namen des Mitarbeiters in Verbindung mit der Headset-Nummer. So kann in der Zentrale in Dublin aus der Software lediglich abgelesen werden, welche Headsets aktiv sind und wann sie mit der Basisstation verbunden sind.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
