HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Hautkrebsvorsorge wird unzureichend umgesetzt

Der Fall Patrice Aminati (Frau des Moderators Daniel Aminati) zeigt sehr deutlich und sehr tragisch, dass schon ein junges Leben durch Hautkrebs bedroht sein kann. Mitarbeitenden, die draußen arbeiten, sollte eine Hautkrebsvorsorge vom*von der Dienstgebenden angeboten werden. Leider passiert dies in der Praxis viel zu selten.

Maria Markatou

06.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Dienstgebende müssen aktiv werden

Bei Tätigkeiten, die aufgrund der UV-Belastung mit einem Hautkrebsrisiko verbunden sind, müssen Dienstgebende den Kolleg*innen ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen (z. B. den Kolleg*innen auf dem Bau oder auch den Erzieher*innen). Dies wird aber nur von 1/5 der Arbeitgebenden gemacht. Das ergibt die gemeinsame Erwerbstätigenbefragung 2024 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Wenn Sie in solchen Bereichen tätig sind, dann fordern Sie aktiv den Hautschutz ein – sowohl in Form von Vorsorgeuntersuchungen als auch über UV-Schutz.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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NR. 12 | JULI 2025

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