Dienstgebende müssen aktiv werden
Bei Tätigkeiten, die aufgrund der UV-Belastung mit einem Hautkrebsrisiko verbunden sind, müssen Dienstgebende den Kolleg*innen ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen (z. B. den Kolleg*innen auf dem Bau oder auch den Erzieher*innen). Dies wird aber nur von 1/5 der Arbeitgebenden gemacht. Das ergibt die gemeinsame Erwerbstätigenbefragung 2024 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Wenn Sie in solchen Bereichen tätig sind, dann fordern Sie aktiv den Hautschutz ein – sowohl in Form von Vorsorgeuntersuchungen als auch über UV-Schutz.