Beide Universitäten hatten zuvor versucht, die Anwendung der Zulage zu verhindern. Die Entscheidungen betreffen ausschließlich die klagenden Hochschulen und sind noch nicht rechtskräftig.
URTEIL
Hauptstadtzulage gilt auch für Beschäftigte der Humboldt- und der Freien Universität Berlin
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat mit 2 Urteilen entschieden, dass der Tarifvertrag über eine Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität (HU) und der Freien Universität (FU) gilt (16.12.2025, Az. 22 Ca 4582/25 für die HU, Az. 22 Ca 4812/25 für die FU).