URTEIL

Hauptstadtzulage gilt auch für Beschäftigte der Humboldt- und der Freien Universität Berlin

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat mit 2 Urteilen entschieden, dass der Tarifvertrag über eine Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität (HU) und der Freien Universität (FU) gilt (16.12.2025, Az. 22 Ca 4582/25 für die HU, Az. 22 Ca 4812/25 für die FU).

Maria Markatou

20.02.2026 · 3 Min Lesezeit

Beide Universitäten hatten zuvor versucht, die Anwendung der Zulage zu verhindern. Die Entscheidungen betreffen ausschließlich die klagenden Hochschulen und sind noch nicht rechtskräftig.

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