Frage:
Einem Kollegen mit Firmenwagen sind Werkzeuge und Geräte im Wert von 2.000 € aus dem Auto gestohlen worden, die unserem Arbeitgeber gehören. Der Beschäftigte, der den Wagen nutzt, hatte das Auto über Nacht verschlossen auf der Straße vor seiner Wohnung abgestellt. Das ist das übliche Vorgehen. Der Beschäftigte arbeitet auf Montage und nimmt den Wagen abends mit zu sich nach Hause. Unser Arbeitgeber fordert jetzt Schadenersatz von unserem Kollegen. Ist das in Ordnung?