PRAXISWISSEN

Hält Ihr Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz ein? So prüfen Sie das!

Trifft Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin regelmäßig Vereinbarungen über Sonderzahlungen, sollten Sie als Betriebsrat 2 Punkte besonders im Auge behalten: zum einen die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und zum anderen eine eventuell vorliegende Sittenwidrigkeit.

Friederike Becker-Lerchner

19.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Bei Sonderzahlungen muss Ihr Chef den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen

Es ist grundsätzlich Sache Ihres Arbeitgebers, auszuwählen, wem er eine Sonderzahlung gewährt. Er muss seine Auswahl jedoch immer unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes treffen.

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