Frage:
Unser Arbeitgeber hat uns kürzlich mitgeteilt, dass er ab dem kommenden Jahr einen Betriebsurlaub von 2 Wochen während der Sommerferien einführen möchte. Er möchte also verbindliche
Zeiten vorgeben, in denen wir und unsere Kolleginnen und Kollegen ihren Jahresurlaub nehmen sollen. Seine Entscheidung begründet er damit, dass er während der Zeit die Maschinen in der Produktion gründlich warten und so weit wie nötig reparieren möchte.