Frage:
In unserem Unternehmen gibt es unterschiedliche Pausenzeiten. Eine klare Unterscheidung bei den Pausenzeiten gibt es zwischen den gewerblichen und den kaufmännischen Beschäftigten. Die gewerblichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten bei einem 8-Stunden-Tag 30 Minuten Pause, während die kaufmännischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei gleicher Arbeitszeit von 45 Minuten Pause profitieren. Diese sehen das allerdings nicht unbedingt als Vorteil an. Viele Kolleginnen und Kollegen interessieren sich dafür, ihre Pausenzeiten auch auf 30 Minuten zu reduzieren. Wir fragen uns deshalb, ob wir ein Initiativmitbestimmungsrecht haben, mit dem wir auf eine Änderung der Pausenzeiten hinwirken können. Wie ist die Rechtslage?