Frage:
Für unseren Betrieb gilt ein Tarifvertrag, in dem es die Möglichkeit gibt, auch außertarifliche Gehaltsanpassungen vorzunehmen. In den letzten Jahren hat unser Arbeitgeber immer wieder davon Gebrauch gemacht. Jetzt hat unser Arbeitgeber allerdings mitgeteilt, dass diese Möglichkeit der außertariflichen Anpassungen nicht bzw. nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden soll. Für den Fall, dass sie genutzt werden soll, ist zuvor die Zustimmung der Geschäftsführung einzuholen. Wir fragen uns, ob unser Arbeitgeber das so entscheiden kann. Haben wir als Betriebsrat nicht ein Mitbestimmungsrecht?