Wir sind ein Unternehmen mit rund 400 Beschäftigten und haben keinen eigenen Betriebsarzt, sondern kaufen Leistungen stundenweise von einem externen Betriebsmediziner ein – ähnlich wie bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Allerdings sehen wir diesen Arzt nur alle 2 ASA-Sitzungen. Darüber hinaus besteht kaum Kontakt. Natürlich war er in der Corona-Zeit stark eingebunden, aber wir fragen uns: Erfüllt der Arbeitgeber überhaupt seine Pflichten? Und wie kommen wir an Informationen über die Tätigkeiten des Betriebsarztes?
Antwort:
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