Frage:
Wir diskutieren mit unserem Arbeitgeber bereits seit längerer Zeit einen Anspruch auf mobile Arbeit unserer Auszubildenden. Unser Arbeitgeber zeigte sich zunächst offen, unseren Auszubildenden einen Anspruch zuzusprechen, dass sie auch während der Ausbildungszeit bestimmte Arbeiten von zu Hause aus erledigen können. Nun hat er plötzlich entschieden, dass er die mobile Arbeit während der Ausbildung grundsätzlich ausschließt. Darf er das? Was können wir als Betriebsrat tun?