RECHT & URTEILE

Haben Sie ein Mitbestimmungsrecht beim Einsatz psychischer Ersthelfer?

Als Betriebsrat haben Sie ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie um Themen des Gesundheitsschutzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geht. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Allerdings löst nicht jedes gesundheitsrelevante Thema gleich Mitbestimmungsrechte aus. Worauf es dabei maßgeblich ankommt, ergibt sich aus einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz (21.8.2024, Az. 7 TaBVGA 2/24).

Brigitte Ganzmann

14.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Der Betriebsrat eines Möbelhauses und die Geschäftsführung stritten im einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Die Geschäftsführung beabsichtigte, Mitarbeiter in dem Möbelhaus als psychische Ersthelfer im Rahmen eines Projekts „Erste Hilfe für die Seele“ einzusetzen.

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