Frage:
Eine unserer Kolleginnen möchte unbedingt während der Sommerferien Urlaub nehmen, weil ihr Lebensgefährte schulpflichtige Kinder hat. Es handelt sich nicht um ihre eigenen Kinder. Zudem ist auch nicht mit dem Mann verheiratet. Da in den Sommerferien gewöhnlich viele andere Kolleginnen und Kollegen mit eigenen Kindern Urlaub beantragen, möchte unser Arbeitgeber ihr den Wunsch verwehren. Darf er das?