IHRE FRAGEN

Haben Kolleginnen und Kollegen ohne Kinder Anspruch auf Urlaub während der Ferien?

Frage: Eine unserer Kolleginnen möchte unbedingt während der Sommerferien Urlaub nehmen, weil ihr Lebensgefährte schulpflichtige Kinder hat. Es handelt sich nicht um ihre eigenen Kinder. Zudem ist sie auch nicht mit dem Mann verheiratet. Da in den Sommerferien gewöhnlich viele andere Kolleginnen und Kollegen mit eigenen Kindern Urlaub beantragen, möchte unser Arbeitgeber ihr den Wunsch verwehren. Darf er das?

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Liegen objektive Gründe vor?

In der Regel muss Ihr Arbeitgeber den Urlaubswünschen Ihrer Kolleginnen und Kollegen entsprechen. Das gilt auch für Kolleginnen und Kollegen ohne eigene Kinder, die ihren Urlaub während der Schulferien nehmen möchten.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen