In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte konsequent wahrnehmen, Ihre Mitbestimmungsfunktionen effektiv einsetzen und schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen nachhaltig unterstützen können.
Unverzügliche Information und Anhörung
Sie sollten zunächst darauf achten, dass Sie frühzeitig über alle Maßnahmen informiert werden, die schwerbehinderte Mitarbeitende betreffen. Sobald Ihr Arbeitgeber Entscheidungen plant, die einzelne Mitarbeitende oder die Gruppe der Schwerbehinderten betreffen, müssen Sie umfassend unterrichtet werden. Dies umfasst nicht nur die Ankündigung der geplanten Maßnahme, sondern auch die Bereitstellung aller relevanten Unterlagen, wie Arbeitsplatzbeschreibungen, Abmahnungen oder Dienstpläne. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ausreichend Zeit zu geben, um sich ein vollständiges Bild zu machen und Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitenden zu führen. Wenn beispielsweise die Versetzung eines gemobbten Kollegen geplant ist, sollten Sie als Schwerbehindertenvertretung frühzeitig eingebunden werden, um Ihre Mitbestimmungsrechte wirksam wahrnehmen zu können.