AKTUELLES URTEIL

Grobe Fahrlässigkeit rechtfertigt die Kündigung von Beschäftigten

Wer als Beschäftigte*r grob fahrlässig handelt, muss für den Schaden geradestehen. Im Einzelfall kann diese Handlung auch zur Kündigung führen (Arbeitsgericht Elmshorn, 11.2.2026, Az. 3 Ca 1504 d/25).

Maria Markatou

15.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Mann war seit November 2021 bei einem Verkehrsbetrieb als Busfahrer beschäftigt. Im September 2025 übernahm er bei hellen, klaren Sichtverhältnissen morgens eine Linienbustour. Im Bus war unter anderem eine Grundschulklasse. Vor einer Kreuzungsampel beschleunigte der Fahrer und fuhr deswegen auf einen anderen Bus auf. Der Fahrer war durch die tief stehende Sonne geblendet worden und hatte versucht, den Schalter für die Sonnenblende zu bedienen. Es wurden 20 Menschen verletzt, 4 davon schwer.

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