AUFBAUWISSEN

Grenzen gibt es auch bei Befristungen mit Sachgrund

Bei sachgrundlosen Befristungen ist wie gezeigt spätestens nach 2 Jahren „Ende der Vorstellung“. Dann muss das Arbeitsverhältnis entweder enden oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt werden. Für Befristungen mit Sachgrund gibt es eine solche explizite zeitliche Begrenzung nicht.

Michael Tillmann

14.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Bedeutet das, dass man beliebig viele und beliebig lange Befristungen mit Sachgrund aneinanderreihen kann? Kann man sozusagen eine endlose Kette von Befristungen knüpfen, und zwar legal? Nein!

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