Das Urteil bezieht sich auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Verbindung mit Art. 157 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie als Personalrat sollten die Grundsätze der Gleichbehandlung im Entgeltwesen kennen, um Ungleichbehandlungen auch in der eigenen Dienststelle erkennen und adressieren zu können.
ARBEITSRECHT
Gleichwertige Arbeit von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern – die Anpassung des Entgelts
Das Landgericht (LG) Bochum hat entschieden, dass eine Fremdgeschäftsführerin Anspruch auf Nachzahlung eines Differenzbetrags zum Gehalt eines männlichen Geschäftsführers hat (2.12.2025, Az. 17 O 56/24).