ARBEITSRECHT

Gleichwertige Arbeit von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern – die Anpassung des Entgelts

Das Landgericht (LG) Bochum hat entschieden, dass eine Fremdgeschäftsführerin Anspruch auf Nachzahlung eines Differenzbetrags zum Gehalt eines männlichen Geschäftsführers hat (2.12.2025, Az. 17 O 56/24).

Maria Markatou

20.02.2026 · 3 Min Lesezeit

Das Urteil bezieht sich auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Verbindung mit Art. 157 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie als Personalrat sollten die Grundsätze der Gleichbehandlung im Entgeltwesen kennen, um Ungleichbehandlungen auch in der eigenen Dienststelle erkennen und adressieren zu können.

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