Urteile/Recht

Gleiche Gehälter für alle bei vergleichbaren Tätigkeiten

Frauen verdienen oft weniger als Männer. Das ist bekannt. Rechtlich interessant wird es dann, wenn die Positionen, auf denen Mann und Frau arbeiten, vergleichbar sind. Dann darf es nämlich keinen Unterschied in der Bezahlung geben. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden (Urt. v. 19.06.2024, Az. 4 Sa 26/23). Dieses Urteil ist analog übertragbar auf eine Diskriminierung wegen einer Behinderung.

Arno Schrader

01.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall

Eine Angestellte begehrte mit einer Klage unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz eine höhere Vergütung. Jedenfalls waren die Gehaltsbestandteile Grundgehalt und Dividendenäquivalent bei der Frau geringer als beim Median ihrer männlichen Vergleichsgruppe.

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